Cafés, Restaurants & Kultur: Was jetzt wo in Deutschland erlaubt ist und wo Sie sich testen können
Innengastronomie wieder mit negativem Corona Test möglich.
Bundesweit eine Inzidenz von 37, und ein Schnitt unter 50 in allen Bundesländern. Die Corona-Fallzahlen (Stand 2. Juni) des Robert-Koch-Instituts (RKI) machen Hoffnung auf weitere Lockerungen und so darf in Hamburg ab Freitag dem 4. Juni die Gastronomie unter Auflagen nun auch die Innenräume für Gäste öffnen. Aber was geht mit und was ohne Termin? Sind Schnelltests nach wie vor erforderlich? Die Regelungen sind bundesweit nicht einheitlich, deshalb ein kurzer Überblick.
Hamburg
Ab dem 4. Juni darf die Innengastronomie wieder Gäste bedienen. Masken und Testpflicht vorausgesetzt.
Der dritte Öffnungsschritt ist in Hamburg bereits am 1. Juni in Kraft getreten, wodurch sich jetzt maximal fünf Personen und/oder mehrere Haushalte treffen dürfen.
Der Präsenzunterricht für alle Klassen hat wieder begonnen.
Sportveranstaltungen innen sowie draußen dürfen mit bis zu 650 abgehalten werden. Trotzdem gilt eine Test- und Maskenpflicht sowie eine feste Sitzplatzvergabe.
PCR und Antigen Tests in Hamburg >
Bayern
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städte mit Inzidenzen zwischen 35 und 100, dürfen sich zwei Haushalte treffen, jedoch höchsten fünf Personen. Bei einer Inzidenz unter 35 dürfen sich drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen.
Bei einer Inzidenz unter 50, entfällt im Theater, Kino sowie Fitnesscenter die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Die Innengastronomie bleibt auch bei einer Inzidenz unter 50 geschlossen. Dafür ist in der Außengastronomie die Testvorlage und Terminbuchung nicht mehr Pflicht.
Hier finden Sie alle Teststationen in Bayern >
Berlin
Sinkende Inzidenzen vorausgesetzt, sind Kontakte ab 4. Juni in Berlin auch drinnen erlaubt. Jedoch darf die Anzahl von fünf Personen aus zwei Haushalte im Innenbereich, und zehn Personen aus drei Haushalten im Außenbereich, nicht überschritten werden.
Fitnesscenter, Sport- sowie Tanzstudios können ebenfalls mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht ab dem 4. Juni ihre Tore öffnen.
Auch der Tourismus profitiert von den Öffnungen, denn ab dem 18. Juni sollen wieder Übernachtungen in Hotels und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Personen erlaubt sein.
PCR und Antigen Tests in Berlin >
Bremen
Derzeit liegt die Inzidenz in Bremen laut RKI bei 36 (Stand 2. Juni), das heißt es können sich beliebig viele Personen zweier Haushalte treffen.
Noch gilt Testpflicht in Kinos und Kulturhäusern. Sollte aber die Inzidenz unter 35 fallen, entfällt auch die Testpflicht ab dem 14. Juni.
Bei einer Inzidenz unter 50 - so wie es in Bremen momentan der Fall ist - entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie.