Gastronomie-Lockerung in Bayern: Biergarten jetzt ohne Test?

Negativer Test in der Außengastronomie notwendig bei einer Inzidenz über 50.

Negativer Test in der Außengastronomie notwendig bei einer Inzidenz über 50.

Heute sind in Bayern die neuen Öffnungsschritte in Kraft getreten und Biergärten sowie Außengastronomie haben wieder geöffnet. Generell gilt, dass Gastronomiebetriebe bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 öffnen dürfen, was fast in ganz Bayern der Fall ist. Anders als zuvor sollen nur noch zwei Inzidenzschwellen gelten:

  • Inzidenz unter 50

  • Inzidenz zwischen 50 und 100

Brauche ich für den Biergarten einen negativen Test?

Grundsätzlich wurde der Katastrophenfall mit dem heutigen Tag in Bayern aufgehoben und Gastbetriebe dürfen zwischen 5 und 24 Uhr wieder öffnen. Dennoch gibt es aufgrund der Inzidenz-Unterschiede in den Landkreisen folgendes zu beachten:

Inzidenz unter 50

  • Die Testpflicht entfällt komplett.

  • Es dürfen bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten an einem Tisch sitzen.

Es gilt, dass Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene in der Gesamtzahl nicht mit einbezogen werden. Außerdem sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, sowie Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen.

Inzidenz zwischen 50 und 100

  • Es muss ein negativer Test vorgewiesen werden, wenn Personen aus mehr als einem Haushalt an einem Tisch sitzen.

  • Kontaktbeschränkungen wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen. Das heißt, es dürfen höchstens 10 Personen aus drei Haushalten zusammen sitzen.

Hygieneregeln unabhängig von Inzidenz

Ausgenommen von der Inzidenz sind die Hygienemaßnahmen die in allen Landkreisen nach wie vor eingehalten werden müssen.

  • Gäste müssen eine FFP2-Maske getragen. Sitzt man am Tisch darf die Maske abgenommen werden.

  • Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.

  • Das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur Personen aus demselben Haushalt gestattet.

Corona-Test vor dem Restaurant-Besuch: Das müssen Sie beachten

PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests sind für den Zutritt in die Gaststätte zugelassen, jedoch darf nicht ein zuhause durchgeführter negativer Schnelltest mitgenommen werden. Die kostenlosen PCR-Tests können im Rahmen der Bürgertestungen von bayrischen Bürger in den lokalen Testzentren durchgeführt werden. Als Eintritt ins Restaurant gilt eine Bescheinigung - die nicht älter als 24 Stunden sein darf - dass man negativ getestet wurde.

Wichtiger Hinweis: Der PCR-Test ist dem Antigen-Test seit Ende Mai gleichgestellt und ist nicht mehr 48 Stunden, sondern 24 Stunden gültig.

Eurofins Testzentren und Kooperationspartner in bayrischen Landkreisen

Eurofins ist mit mehr als 49 Testzentren (Stand 7.6.2021) in den bayrischen Landkreisen präsent und führt in seinen Teststationen PCR Tests im Rahmen der Bürgertestung durch.

Hier finden Sie das Testzentrum in Ihrer Nähe in Ihrem Landkreis >

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